13. Dez. 2006
Tipp des Tages: Ihr Onlineshop zu Silvester

Nach dem Buchstaben des Gesetzes müsste jeder Online-Anbieter, statt mit einem Glas Sekt auf das neue Jahr anzustoßen, um Punkt null Uhr in der Silvesternacht seine Preisauszeichnung auf die neue Mehrwertsteuer umstellen, sonst drohen Abmahnungen. Darauf weist die Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer hin, die sich mit der Internetseite legalershop.de auf Rechtsfragen des Online-Handels spezialisiert hat. …

 

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