Es gehört zu den Trends der Zeit, dass die Finanzverwaltung immer kleinlicher wird. Jüngstes Beispiel: Seit 1.Januar 2007 gelten Steuerzahlungen per Scheck erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als wirksam geleistet. Darauf macht der Haufe Verlag aufmerksam. Wer also seinen Scheck nicht drei Tage vor Fälligkeit der Steuer einreicht, riskiert Säumniszuschläge. …
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