Ergänzend zu unserem gestrigen Tipp (Vorteile von Gutscheinen) ein Hinweis auf die Befristung von Gutscheinen. Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem zehn Monate Geltungsdauer jedenfalls zu wenig sind. Ist kein Verfallsdatum genannt, gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. …
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