Kann ein Gutscheininhaber verlangen, dass ihm die Summe in bar ausgezahlt wird? Wenn solches nicht ausdrücklich auf dem Gutschein vereinbart, kann er das nicht. Auch bei einem nicht voll ausgeschöpften Gutscheinwert hat der Kunden keinen rechtlichen Anspruch darauf, den Restbetrag in bar ausgezahlt zu bekommen (normal bietet sich hier aber bei kleinen Beträgen kulante Behandlung an). …
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