23. Jun. 2008
Tipp des Tages: Gutschein IV

Zum Ende der kleinen Gutscheinkunde-Serie noch die Klärung, wer einen Gutschein einlösen darf, der auf einen bestimmten Namen ausgestellt ist. Antwort: Nicht etwa nur der Benannte, sondern jeder Inhaber des Gutscheins. Der auf das Dokument geschriebene Name dokumentiert nur eine persönliche Bindung zwischen dem Schenkenden und dem Beschenktem, dieser darf aber den Gutschein, wenn er keine Hemmungen hat, nach Belieben weitergeben mit der Folge, dass der ausgebende Händler auch dem neuen Inhaber den Gutschein einlösen muss. …

 

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