19. Mär. 2009
5,20 Euro pro Stunde sind sittenwidrig

Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hamm hat den Textil-Discounter kik wegen sittenwidrig niedriger Lohnzahlungen verurteilt. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die dpa. Geklagt hatten zwei Minijob-Mitarbeiterinnen, denen Unternehmen einen Stundelohn von jeweils 5,20 Euro gezahlt hatte. Als angemessenen Mindest-Stundenlohn sahen die Richter eine Vergütung von 8,21 Euro an. Die Gewerkschaft ver.di, die beide Klägerinnen unterstützt hatte, will jetzt eine Informationskampagne starten. Es wird erwartet, dass die Mindestlohnentscheidung auch in anderen Bereichen des Einzelhandels Anwendung finden wird. …

 

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