Laut einem gestern gefällten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz müssen für beruflich genutzte Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren gezahlt werden. Ein Rechtsanwalt hatte gegen einen Gebührenbescheid des SWR geklagt, die Vorinstanz gab ihm Recht. Die Richter in Koblenz argumentierten jetzt jedoch, das ein PC mit Internetzugang ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sei und damit unter die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehene Zahlung von Gebühren falle. …
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