Grundsätzlich sind Euro-Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Der Bundesverband deutscher Banken weist jedoch heute darauf hin, dass der Einzelhandel nicht unbegrenzt zur Abnahme verpflichtet ist. Kleine Geschäfte nehmen häufig keine 500-Euro-Scheine an, weil sonst die Bestände an Wechselgeld unverhältnismäßig hoch sein müssten und der Schaden bei Fälschungen besonders groß wäre. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.