Winterliches Wetter ist keine rechtlich tragfähige Ausrede, zu spät zur Arbeit zu kommen. Der Arbeitnehmer trägt das "Wegerisiko", das heißt, er muss alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich an der Arbeitsstelle zu sein. Notfalls früher aufstehen. Mehr dazu, was zumutbar ist und welche Sanktionen rechtlich möglich sind, hier: …
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