LDs Sortimenter-Ticker –  5. Dez. 2022
LDs Sortimenter-Ticker: Unterstützung

  • Rostock: IHK stellt sich hinter die Andere Buchhandlung
  • Buchhandlung Rupprecht ehrt langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Amazon: Lieferzeiten laufen aus dem Ruder

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Public Relation –  5. Dez. 2022
Tipp des Tages: Rätselfoto

Haben Sie vielleicht noch ein Foto aus alten Tagen ihrer Buchhandlung, auf dem man mehr sieht als nur den Laden? Oder da …

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Schulbuch –  2. Dez. 2022
Rostock: verstieß Vergabe von Schulbuchaufträgen gegen die Preisbindung?

Großen Ärger gibt wieder um die Vergabe von Schulbuchaufträgen. Diesmal entsteht ein Schaden im sechsstelligen Bereich bei der Anderen Buchhandlung in Rostock. Doch dieser Fall könnte auch noch die Gerichte beschäftigen, denn die Firmen, die den Auftrag gewonnen haben, könnten mit ihren Angeboten gegen die Preisbindung verstoßen haben. …

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Laden/Ladenbau –  2. Dez. 2022
4Bit kommt zum Jahresende mit einer spannenden Inventur-App auf den Markt

Normalerweise stellen wir bei LD keine Produkte der Branche vor, doch dieses könnte für das Sortiment so spannend sein, dass wir unseren Leserinnen und Lesern einen entsprechenden Hinweis nicht vorenthalten wollen. Denn Carsten Waldschmidt von 4Bit, im echten Leben zuständig für Heureka und Libras beim Barsortiment Könemann, hat jetzt 4Scan an den Start gebracht. Das ist eine App, mit der man den Bestand von Büchern auf dem Smartphone erfassen und die Daten in seine Warenwirtschaft übernehmen kann. Sie könnte damit die wohl kostengünstigste Hilfe bei der nächsten Inventur sein. Aber nicht nur da. …

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Rechtsfragen –  2. Dez. 2022
Tipp des Tages: Boden als Gefahrenstelle

Schneematsch gibt es in vielen Fällen noch nicht, Matsch dagegen schon viel mehr. In jedem Fall kann sich Wasser schnell auf den glatten Fliesen im Laden sammeln. Das alles sind Voraussetzungen, dass Kundinnen oder Kunden ausrutschen und sich verletzen können. Doch wer haftet? Ein neues Urteil des BGH vom 25.10.2022, das jetzt veröffentlicht wurde, bestätigt nun: „Stürzt ein Kunde aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus, muss der Inhaber beweisen, dass von ihm und seinen Mitarbeitern alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, um einen solchen Vorfall zu vermeiden. Insoweit verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Kaufhauses. Die Beweislastverteilung wird in solchen Fällen durch die Unterscheidung zwischen Pflichtverletzung und Verschulden nicht definitiv bestimmt“, formuliert der Otto-Schmidt-Verlag in einem aktuellen Blogeintrag den Leitsatz aus dem Urteil. Sie sollten also dafür Sorge tragen, dass keine Gefahr von Ihrem Boden ausgehen kann. …

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Einzelhandels-Ticker –  2. Dez. 2022
Martina Tittels bewegender Newsletter an ihre Kundschaft

Am Freitag vor dem zweiten Advent wollen wir Ihnen einen berührenden Text mitgeben, mit dem die Sortimenterin Martina Tittel gestern die Kundschaft ihrer Nicolaischen Buchhandlung im Newsletter angesprochen hat. Da passt auch der Name zur Jahreszeit. …

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Einzelhandelsumsatz –  1. Dez. 2022
Einzelhandel: Inflation beschert Minus im Oktober

Im Oktober hatte der deutsche Einzelhandel mehr in den Kassen, erzielte aber tatsächlich weniger Wertschöpfung im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das ergeben Vorab-Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). …

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Andere Branchen –  1. Dez. 2022
Werbung: Print oder digital? So unterschiedlich sind die Strategien

Mehr Printwerbung oder mehr Marketing auf digitalen Kanälen? Eine Antwort darauf kann womöglich nur individuell sein und hängt auch von der Branche ab. Das legt ein Bericht der EHI Retail Institutes nahe. …

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Druck und Medien –  1. Dez. 2022
Druckindustrie verspürt wieder Aufwind

Die Druckindustrie scheint etwas durchzuatmen. Die Stimmung ist nach dem historischen Tief im Oktober wieder etwas gestiegen, meldet der Bundesverband Druck und Medien (BVDM). …

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LDs Sortimenter-Ticker –  1. Dez. 2022
LDs Sortimenter-Ticker: Bereinigung

  • Nördlingen: Weltbild und Osiander schließen Läden
  • Thalia übernimmt die Bücher Holzberg in Lingen an der Ems
  • Menden: Weltbild bleibt ein Jahr länger

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