2. Dez. 2022
Tipp des Tages: Boden als Gefahrenstelle

Schneematsch gibt es in vielen Fällen noch nicht, Matsch dagegen schon viel mehr. In jedem Fall kann sich Wasser schnell auf den glatten Fliesen im Laden sammeln. Das alles sind Voraussetzungen, dass Kundinnen oder Kunden ausrutschen und sich verletzen können. Doch wer haftet? Ein neues Urteil des BGH vom 25.10.2022, das jetzt veröffentlicht wurde, bestätigt nun: „Stürzt ein Kunde aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus, muss der Inhaber beweisen, dass von ihm und seinen Mitarbeitern alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, um einen solchen Vorfall zu vermeiden. Insoweit verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Kaufhauses. Die Beweislastverteilung wird in solchen Fällen durch die Unterscheidung zwischen Pflichtverletzung und Verschulden nicht definitiv bestimmt“, formuliert der Otto-Schmidt-Verlag in einem aktuellen Blogeintrag den Leitsatz aus dem Urteil. Sie sollten also dafür Sorge tragen, dass keine Gefahr von Ihrem Boden ausgehen kann. …

 

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