Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute mitgeteilt. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen. Das Gericht ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an. Nähere Informationen hat die WirtschaftsWoche zusammengestellt: …
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