Die Einwilligung zur Einrichtung eines Kundenkontos und der Versand eines Newsletters dürfen nicht automatisch miteinander verknüpft werden. Dies kann als rechtswidriger Werbung abgemahnt werden. Für den Newsletter muss eine eigene Zustimmung vorliegen. Das habe das Landgericht in Berlin geurteilt. Auch ein Zusatz, der mit einem Sternchen gekennzeichnet wird, wie “Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse, um Sie über Aktionsangebote zu informieren. Dem können Sie jederzeit widersprechen”, hilft nicht weiter. „Die Verknüpfung der Anmeldung im Onlineshop mit der Einwilligung zur Werbezusendung reiche nicht aus. Eine wirksame Einwilligung setze vielmehr eine gesonderte, bewusste Entscheidung des Nutzers voraus“, fasst die Kanzlei Dr. Bahr auf ihrer Homepage zusammen. Mit anderen Worten. Für den Versand eines Newsletters an den Kunden, muss eine eigene Einwilligung eingeholt werden und vorliegen. LD erteilt keine Rechtsauskünfte, aber mehr hier: …
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