Dass Abmahnungen für urheberrechtswidrige Nutzung von Bilden sehr teuer werden können, beweist der Fall einer Händlerin, die jetzt knapp 37.000 Euro an Strafe inklusive Anwaltskosten zahlen musste. Sie nutzte in ihrem Online Shop 137 Fotos, für die sie keine Nutzungsgenehmigungen besaß, berichtet online-händler-news.de. Es lohnt sich also Bildrechte vorher abzuklären und es ist billiger, evtl. im Vorfeld Nutzungsgebühren zu entrichten. …
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