Die Finanzaufsicht Bafin rät Besitzerinnen und Besitzern von Prämiensparverträgen, dringend mögliche Nachzahlungsansprüche zu prüfen, meldet RP-Online. „Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben“, erklärte die Behörde mit Verweis auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli. Betroffene sollten zeitnah ihre Verträge prüfen und sich bei ihrer Bank die Vertragsgestaltung erläutern lassen, rät Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der Bafin. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Verträge schon gekündigt sind, hätten unter Umständen Anspruch auf Zinsnachzahlungen. Hier gelte eine dreijährige Verjährungsfrist. …
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