22. Apr. 2025
Tipp des Tages: Haftung bei Adressfehler

Falsche Lieferadressen sind im Online-Handel keine Seltenheit – meist passieren sie versehentlich durch Tippfehler oder Unachtsamkeit der Kundschaft. Doch wenn eine Sendung deshalb unzustellbar ist und an die Händlerin oder den Händler zurückgeht, stellt sich die Frage: Wer haftet eigentlich für die entstandenen Zusatzkosten? Geregelt ist das in § 304 BGB, erklärt Onlinehändler News. Demnach gerät der Kunde oder die Kundin durch die fehlerhafte Adressangabe in den sogenannten Annahmeverzug. Die zusätzlich entstandenen Kosten wie Rücksendung oder Lagerung müssen von der Kundschaft getragen werden. Eine erneute Lieferung darf die Händlerin oder der Händler von der Kostenerstattung abhängig machen – der Kaufvertrag bleibt trotz fehlgeschlagener Zustellung weiterhin bestehen. …

 

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