Händlerinnen und Händler sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie nur Bilder nutzen, für die sie die Nutzungsrechte haben. Urheberrechtsverletzungen können häufig Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. Darauf weist Onlinehändler News wegen eines aktuellen Falls hin. Dabei musste ein Händler für die Nutzung von fünf Bildern eine Summe von insgesamt 18.988,93 Euro zahlen, weil er nicht die notwendigen Nutzungsrechte hatte. Die Summe errechnet sich aus den Abmahnkosten und Schadensersatz. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.