Der Drogeriefilialist Rossmann verlangt seit dem 1.Juni bei Warenrückgabe gegen Bargeld wieder die Vorlage des Kassenbons. Damit solle kein generelles Misstrauen gegenüber Kunden ausgesprochen werden, schreibt die Mitarbeiterzeitschrift „Dialog“, vielmehr gehe „es darum, gezielte Betrügereien mit gestohlener oder zu Werbepreisen gekaufter Ware unmöglich zu machen“. Man müsse den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen, und „unsere bedingungslose Kulanz ist zu oft schamlos ausgenutzt worden“. …
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