Ein aufmerksamer Leser wies auf einen dramatischen Appell der Handelskammern hin, nach dem die neuen Vorschriften für geschäftliche E-Mails (LD vom 24.Januar) in den Unternehmen angeblich "noch weitgehend unbekannt" seien. Deshalb ausnahmsweise hier ein zweites Mal der Hinweis, dass geschäftliche E- Mails seit 1.Januar eine "Fußleiste" mit allen Angaben enthalten müssen, die auch auf papierenen Geschäftsbriefen vorgeschrieben sind. Sonst drohen Abmahnungen professioneller Spezialisten mit Gebühren bis zu 2000 Euro. Der DIHK erinnert an die vor Jahren festgelegten Pflichtangaben auf Internetseiten: "Die Klagewelle war verheerend". …
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