Auf ein interessantes Urteil des Landgerichts Berlin zum Abmahnwesen weist das Online-Versenderportal Shopanbieter.de hin. Danach hat das Gericht eine Abmahnaktion als rechtsmissbräuchlich abgeschmettert, weil offensichtlich nicht die Abstellung eines Wettbewerbsverstoßes Ziel der Abmahnung war, sondern die Erzielung einer Einnahme. Der Abmahner hatte eine günstigen Pauschalvereinbarung mit seinem Anwalt getroffen, selbst aber vom Abmahnopfer die volle Anwaltsgebühr gefordert. …
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