28. Mai. 2025
Tipp des Tages: Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az.: VI R 18/22 vom 20.02.2025) klargestellt: Ein Steuerbescheid gilt nach einer bestimmten Frist nach dem Absenden als zugestellt – ganz egal, ob er tatsächlich so schnell angekommen ist oder nicht. Allein die Behauptung, ein Brief sei verspätet angekommen, reiche nicht aus, um die gesetzliche Fristverlängerung zu bekommen. Wer sich auf einen späteren Zugang beruft, muss diesen auch substanziell belegen. Seit dem 1. Januar 2025 ist die bisherige Drei-Tage-Zugangsvermutung im Steuerrecht durch eine Vier-Tage-Regelung ersetzt worden. Das bedeutet, dass ein Steuerbescheid nun grundsätzlich am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt. Diese Änderung berücksichtigt die verlängerten Postlaufzeiten. Die Zustell-Regel gilt vor allem im öffentlichen Recht – also im Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht. Im Zivilrecht – z. B. bei Kündigungen oder anderen Vertragsangelegenheiten – zählt dagegen nicht der Versand, sondern der tatsächliche Zugang beim Empfänger. Dort gibt es keine gesetzliche Regel; die Frist beginnt erst, wenn das Schreiben wirklich angekommen ist. Nähere Informationen und Beispielberechnungen finden Sie hier: …

 

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