Die Einbindung von Google Fonts in webseiten stößt zunehmend auf rechtliche Probleme. Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Seither hätten die Abmahnungen deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern, schreibt das Portal e-recht.de. Mit der Einbindung können nutzerbezogene Daten übermittelt werden. Das Portal bietet eine kostenlose Überprüfung an, ob die eigene Webseite DSGVO-konform ist: …
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